Beschluss des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 22. Januar 2010 –ecoblue/HABM

(Rechtssache C‑23/09 P)

„Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b – Ältere Marke BLUE – Wortzeichen Ecoblue – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Zeichen“

1.                     Rechtsmittel – Gründe – Fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung – Unzulässigkeit – Überprüfung der Tatsachen- und Beweiswürdigung durch den Gerichtshof – Ausschluss außer bei Verfälschung(Art. 256 Abs. 1 TFUE; Statut des Gerichtshofs, Art. 58, al. 1) (vgl. Randnr. 51)

2.                     Rechtsmittel – Gründe – Bloße Wiederholung der vor dem Gericht vorgetragenen Gründe und Argumente – Keine Angabe des gerügten Rechtsfehlers – Unzulässigkeit(Art. 256, § 1, TFUE Statut des Gerichtshofs, Art. 58, al. 1; règlement de procédure de la Cour, Art. 112, Abs: 1, al. 1, Buchst. c) (vgl. Randnrn. 41-42)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke(Verordnung Nr.º40/94 des Rates, Art. 8, Abs 1, Buchst. b) (vgl. Randnr. 39)

4.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien(Verordnung Nr.º 40/94 des Rates, Art. 8, Abs. 1, Buchst. b) (vgl. Randnr. 47)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 12. November 2008, ecoblue AG/HABM (T‑281/07), mit dem das Gericht eine Klage der Anmelderin der Wortmarke Ecoblue für Dienstleistungen der Klassen 35, 36 und 38 gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 25. April 2007 über die Zurückweisung der Beschwerde gegen die Entscheidung der Widerspruchsabteilung abgewiesen hat, die auf Widerspruch der Inhaberin der Gemeinschaftswortmarke BLUE für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 36 und 38 sowie anderer Gemeinschaftswortmarken mit dem Wortbestandteil „BLUE“ die Anmeldung zurückgewiesen hatte

Tenor

1.

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2.

Die ecoblue AG trägt die Kosten.