13.2.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 37/25


Klage, eingereicht am 10. Dezember 2009 — Europäische Kommission/Hellenische Republik

(Rechtssache C-512/09)

2010/C 37/31

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: Iro Dimitriou und A. Margelis)

Beklagte: Hellenische Republik

Anträge

Die Kommission beantragt,

festzustellen, dass die Hellenische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 26 Abs. 1 der Richtlinie 2006/66/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG verstoßen hat, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt hat;

der Hellenische Republik die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2006/66/EG in das innerstaatliche Recht sei am 26. September 2008 abgelaufen.


(1)  ABl. L 266 vom 26.9.2006, S. 1.