30.1.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 24/41 |
Klage, eingereicht am 27. November 2009 — Europäische Kommission/Tschechische Republik
(Rechtssache C-481/09)
2010/C 24/71
Verfahrenssprache: Tschechisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: S. Pardo Quintillán, M. Thommanová-Körnerová)
Beklagte: Tschechische Republik
Anträge
Die Kommission beantragt,
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festzustellen, dass die Tschechische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG (1) verstoßen hat, dass sie nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, erlassen oder jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat; |
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der Tschechischen Republik die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie in die innerstaatliche Rechtsordnung sei am 24. März 2008 abgelaufen.
(1) ABl. L 64, S. 37.