30.1.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 24/21


Vorabentscheidungsersuchen des Symvoulio tis Epikrateias (Griechenland), eingereicht am 28. Oktober 2009 — Christina Ioanni Toki/Ypourgos Ethnikis Paideias kai Thriskevmaton (Minister für Bildung und Glaubensgemeinschaften)

(Rechtssache C-424/09)

2010/C 24/37

Verfahrenssprache: Griechisch

Vorlegendes Gericht

Symvoulio tis Epikrateias

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Christina Ioanni Toki

Beklagter: Ypourgos Ethnikis Paideias kai Thriskevmaton (Minister für Bildung und Glaubensgemeinschaften)

Vorlagefragen

1.

Findet der in Art. 3 Buchst. b der Richtlinie 89/48/EWG über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. L 19), wie sie vor ihrer Aufhebung durch Art. 62 der Richtlinie 2005/36/EG (ABl. L 255) galt, vorgesehene Anerkennungsmechanismus in den Fällen Anwendung, in denen der fragliche Beruf im Herkunftsmitgliedstaat im Sinne von Art. 1 Buchst. d Unterabs. 2 der Richtlinie reglementiert ist und der Betroffene nicht Vollmitglied eines Verbandes oder einer Organisation ist, der bzw. die die Voraussetzungen dieses Unterabsatzes erfüllt?

Bejahendenfalls:

2.

Ist als vollzeitliche Ausübung eines Berufs im Herkunftsmitgliedstaat im Sinne von Art. 3 Buchst. b der Richtlinie 89/48/EWG die Ausübung dieses Berufs als Selbständiger oder abhängig Beschäftigter, für die im Aufnahmemitgliedstaat eine Genehmigung gemäß der Richtlinie 89/48 beantragt wird, zu verstehen oder kann darunter auch die Forschungstätigkeit auf einem mit dem Beruf zusammenhängenden wissenschaftlichen Gebiet verstanden werden, die bei einer grundsätzlich gemeinnützigen Einrichtung erbracht wird?