19.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 312/24


Vorabentscheidungsersuchen des Višje sodišče v Mariboru (Republik Slowenien) eingereicht am 20. Oktober 2009 — Jasna Detiček/Maurizio Sgueglia

(Rechtssache C-403/09)

2009/C 312/39

Verfahrenssprache: Slowenisch

Vorlegendes Gericht

Višje sodišče v Mariboru

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Jasna Detiček

Beklagter: Maurizio Sgueglia

Vorlagefragen

1.

Ist ein Gericht in der Republik Slowenien gemäß Art. 20 der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 (1) für den Erlass von Schutzmaßnahmen zuständig, wenn ein Gericht eines anderen Mitgliedstaats, das nach der Verordnung für die Entscheidung in der Hauptsache zuständig ist, bereits eine Schutzmaßnahme getroffen hat, die in der Republik Slowenien für vollstreckbar erklärt wurde?

2.

Falls die vorstehende Frage bejaht wird: Kann ein slowenisches Gericht unter Anwendung des nationalen Rechts (die gemäß Art. 20 der Verordnung erlaubt ist) durch den Erlass einer Schutzmaßnahme nach Art. 20 der Verordnung eine rechtskräftige und vollstreckbare Schutzmaßnahme ändern oder aufheben, die von einem Gericht in einem anderen Mitgliedstaat getroffen wurde, das nach der Verordnung für die Entscheidung in der Hauptsache zuständig ist?


(1)  Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 für den Erlass von Schutzmaßnahmen (ABl. L 338, S. 1).