19.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 312/15


Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de commerce de Bruxelles (Belgien), eingereicht am 23. September 2009 — Françoise Hanssens-Ensch in ihrer Eigenschaft als Konkursverwalterin der SA Agenor/Europäische Gemeinschaft

(Rechtssache C-377/09)

2009/C 312/23

Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Tribunal de commerce de Bruxelles

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Françoise Hanssens-Ensch in ihrer Eigenschaft als Konkursverwalterin der SA Agenor

Beklagte: Europäische Gemeinschaft

Vorlagefrage

Ist Art. 288 Abs. 2 EG dahin auszulegen, dass die von einem Konkursverwalter erhobene und auf Art. 530 des belgischen Code des Sociétés gestützte Haftungsklage, die darauf gerichtet ist, die Europäische Gemeinschaft zu verurteilen, die nach einem Konkurs bestehenden Gesellschaftsschulden zu tragen, weil sie de facto in der Lage gewesen sein soll, eine Handelsgesellschaft zu verwalten, und bei der Verwaltung dieser Gesellschaft einen zu ihrem Konkurs beitragenden, deutlich als schwerwiegend anzusehenden Fehler begangen haben soll, eine Klage aus außervertraglicher Haftung im Sinne dieser Bestimmung darstellt?