5.12.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 297/18 |
Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Bonn (Deutschland) eingereicht am 9 September 2009 — Pfleiderer AG gegen Bundeskartellamt
(Rechtssache C-360/09)
2009/C 297/23
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Amtsgericht Bonn
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Pfleiderer AG
Beklagter: Bundeskartellamt
Vorlagefrage
Sind die kartellrechtlichen Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts — insbesondere die Art. 11 und 12 VO Nr. 1/2003 sowie Art. 10 Abs. 2 EG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 lit.g EG (1) dahingehend auszulegen, dass Geschädigte eines Kartells zur Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche keine Akteneinsicht in Bonusanträge und von Bonusantragstellern in diesem Zusammenhang freiwillig herausgegebene Informationen und Unterlagen erhalten dürfen, die eine mitgliedstaatliche Wettbewerbsbehörde nach Maßgabe eines nationalen Bonusprogramms im Rahmen eines (auch) auf die Durchsetzung von Art. 81 EG gerichteten Bußgeldverfahrens erhalten hat?
(1) Abl. L 1, S. 1