24.10.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 256/10 |
Klage, eingereicht am 28. Juli 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Spanien
(Rechtssache C-295/09)
2009/C 256/18
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: G. Braun und E. Adsera Ribera)
Beklagter: Königreich Spanien
Anträge
Die Kommission beantragt,
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festzustellen, dass das Königreich Spanien dadurch, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2006/43/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG des Rates nachzukommen, nicht erlassen oder jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat, gegen ihre Verpflichtungen aus dieser Richtlinie verstoßen hat; |
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dem Königreich Spanien die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie 2006/43/EG in das innerstaatliche Recht sei am 28. Juni 2008 abgelaufen.
(1) ABl. L 157, S. 87.