7.11.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 267/31 |
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) eingereicht am 24. Juli 2009 — Strafverfahren gegen R
(Rechtssache C-285/09)
2009/C 267/55
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Bundesgerichtshof
Partei des Ausgangsverfahrens
R
Vorlagefrage:
1. |
Ist Art. 28c Teil A Buchstabe a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates (1) in dem Sinne auszulegen, dass einer Lieferung von Gegenständen im Sinne dieser Vorschrift die Befreiung von der Mehrwertsteuer zu versagen ist, wenn die Lieferung zwar tatsächlich ausgeführt worden ist, aber aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der steuerpflichtige Verkäufer
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(1) Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage; ABl. L 145, S. 1.