Schlüsselwörter
Verfahrensgegenstand
Tenor

Schlüsselwörter

Unionsrecht – Grundsätze – Zügige Sachbehandlung – Verwaltungsverfahren – Anhand des konkreten Falles vorzunehmende Beurteilung – Beurteilungskriterien – Beurteilung, für die das Gericht zuständig ist – Überprüfung durch den Gerichtshof (vgl. Randnrn. 32-36)

2. Unionsrecht – Grundsätze – Vertrauensschutz – Voraussetzungen – Klare Zusicherungen der Verwaltung (vgl. Randnrn. 45-46)

3. Rechtsmittel – Gründe – Fehlerhafte Tatsachenwürdigung – Unzulässigkeit – Überprüfung der Tatsachenwürdigung des Gerichts durch den Gerichtshof – Ausschluss außer bei Verfälschung (Art. 256 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 48-49)

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 11. Juni 2009, Griechenland/Kommission (T‑33/07), mit dem das Gericht eine Klage auf Teilnichtigerklärung der Entscheidung 2006/932/EG der Kommission vom 14. Dezember 2006 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs‑ und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (bekannt gegeben unter dem Aktenzeichen K[2006] 5993) abgewiesen hat – Sektoren Olivenöl, Baumwolle, getrocknete Weintrauben und Zitrusfrüchte

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Hellenische Republik trägt die Kosten des Verfahrens.