23.10.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 288/16


Beschluss des Gerichtshofs vom 1. Juli 2010 — DSV Road NV/Europäische Kommission

(Rechtssache C-358/09 P) (1)

(Rechtsmittel - Zollkodex - Einfuhr von Disketten aus Thailand - Nacherhebung von Einfuhrabgaben - Antrag auf Erlass von Einfuhrabgaben)

(2010/C 288/25)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: DSV Road NV (Prozessbevollmächtigte: A. Poelmans und G. Preckler, advocaten)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Bouyon)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 8. Juli 2009, DSV Road/Kommission (T-219/07), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 24. April 2007, mit der den belgischen Behörden mitgeteilt wird, dass die nachträgliche buchmäßige Erfassung von Einfuhrabgaben auf Disketten aus Thailand gerechtfertigt ist und diese Abgaben nicht erlassen werden dürfen (Sache REC 05/02), abgewiesen hat

Tenor

1.

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2.

Die DSV Road NV trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 297 vom 5.12.2009.