28.1.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 25/4


Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 24. November 2011 — Italienische Republik/Europäische Kommission

(Rechtssache C-458/09 P) (1)

(Rechtsmittel - Beihilfe der italienischen Behörden für Unternehmen, die zur Notierung an der Börse zugelassen wurden - Regelung, die steuerliche Vergünstigungen vorsieht)

(2012/C 25/06)

Verfahrenssprache: Italienisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: Italienische Republik (Prozessbevollmächtigte: G. Palmieri und P. Gentili, avvocato dello Stato)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: V. Di Bucci, D. Grespan und E. Righini)

Streithelferin zur Unterstützung der Rechtsmittelführerin: Republik Finnland (Prozessbevollmächtigte: M. Pere und H. Leppo)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 4. September 2009, Italien/Kommission (T-211/05), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/261/EG der Kommission vom 16. März 2005 über die Beihilferegelung C 8/2004 (ex NN 164/2003) — Italien — zugunsten von Unternehmen, die zur Notierung an der Börse zugelassen wurden (ABl. 2006, L 94, S. 42), abgewiesen hat

Tenor

1.

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2.

Die Italienische Republik trägt die Kosten.

3.

Die Republik Finnland trägt ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 24 vom 30.1.2010.