14.8.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 221/13 |
Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 25. März 2010 — Europäische Kommission/Hellenische Republik
(Rechtssache C-169/09) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte - Nicht fristgerechte Umsetzung)
2010/C 221/21
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: S. Schønberg und M. Karanasou Apostolopoulou)
Beklagte: Hellenische Republik (Prozessbevollmächtigte: N. Dafniou)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG des Rates sowie der Richtlinien 96/57/EG und 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 191, S. 29) nachzukommen
Tenor
1. |
Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG des Rates sowie der Richtlinien 96/57/EG und 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates verstoßen, dass sie nicht die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen. |
2. |
Die Hellenische Republik trägt die Kosten. |