13.9.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 236/16 |
Klage, eingereicht am 23. Juli 2008 — Inditex/HABM — Marín Díaz de Cerio (Wortmarke OFTEN)
(Rechtssache T-292/08)
(2008/C 236/28)
Sprache der Klageschrift: Spanisch
Parteien
Klägerin: Industria de Diseño Textil, SA (Inditex) (Arteixo, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Armijo Chávarri und A. Castán Pérez-Gómez)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Roberto Fernando Marín Díaz de Cerio (Logroño, Spanien)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 24. April 2008 als frist- und formgerecht und unter Beachtung der Verfahrensvoraussetzungen erhoben zuzulassen und sie im Hinblick auf alle oder einen Teil der Waren, für die die Anmeldung zurückgewiesen wurde, aufzuheben. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „OFTEN“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 9, 14, 16, 18, 25 und 35 (Anmeldung Nr. 2 798 270).
Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts Roberto Fernando Marín Díaz de Cerio.
Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Die spanischen Wort- und Bildmarken „OLTEN“ und die spanische Bildmarke „OLTENWATCH“ für Waren der Klasse 14.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen die Art. 61 Abs. 1 und 62 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke, hilfsweise, Verstoß gegen die Art. 43 Abs. 2 und 8 Abs. 1 Buchst. b dieser Verordnung.