30.8.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 223/53


Klage, eingereicht am 30. Juni 2008 — Biotronik/HABM (BioMonitor)

(Rechtssache T-257/08)

(2008/C 223/94)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Biotronik Meß- und Therapiegeräte GmbH (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte U. Sander und R. Böhm)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge der Klägerin

Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 24. April 2008 mit dem Aktenzeichen R 466/2007-4 aufzuheben;

dem Beklagten die Verfahrenskosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: die Wortmarke „BioMonitor“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 10 und 38, wobei das Warenverzeichnis nachträglich auf Waren der Klasse 10 eingeschränkt wurde (Anmeldung Nr. 4 556 023).

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verletzung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (1), da es der angemeldeten Marke weder an Unterscheidungskraft fehle noch es sich um eine beschreibende Angabe handele.


(1)  Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1).