15.8.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 209/66


Klage, eingereicht am 24. Juni 2008 — Wrigley/HABM — Mejerigaarden (POLAR ICE)

(Rechtssache T-256/08)

(2008/C 209/116)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Wm. Wrigley Jr. Company (Chicago, USA) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Kinkeldey, S. Schäffler und A. Bognár)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Mejerigaarden Holding A/S (Thisted, Dänemark)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 15. April 2008 in der Sache R 845/2006-2 aufzuheben und

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „POLAR ICE“ für Waren in den Klassen 3, 5 und 30.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Eintragung Nr. 1 273 564 der Gemeinschaftsbildmarke „Polar is“ für Waren in Klasse 30, dänische Eintragung Nr. VR 1971 03528 der Wortmarke „POLAR IS“ für Waren in Klasse 30 und dänische Eintragung Nr. VR 1994 07979 der Wortmarke „POLAR MAXI“ für Waren in Klasse 30.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung der Anmeldung der Gemeinschaftsmarke in vollem Umfang.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da die einander gegenüberstehenden Marken erhebliche visuelle, klangliche und begriffliche Unterschiede aufwiesen, die eine Verwechslungsgefahr ausschlössen.