Schlüsselwörter
Verfahrensgegenstand
Tenor
Gemeinschaftsmarke
–
Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke
–
Absolute Eintragungshindernisse
–
Marken ohne Unterscheidungskraft (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 26, 33-34)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 5. Juni 2008 (Sache R 845/2007‑1) über die Anmeldung des Wortzeichens executive edition als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH trägt die Kosten.