Schlüsselwörter
Verfahrensgegenstand
Tenor

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Gemeinschaftsmarke

Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke

Absolute Eintragungshindernisse

Marken ohne Unterscheidungskraft (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst.  b) (vgl. Randnrn. 26, 33-34)

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 5. Juni 2008 (Sache R 845/2007‑1) über die Anmeldung des Wortzeichens executive edition als Gemeinschaftsmarke

Angaben zur Rechtssache

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Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH trägt die Kosten.