Schlüsselwörter
Verfahrensgegenstand
Tenor

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Gemeinschaftsmarke

Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke

Absolute Eintragungshindernisse

Marken ohne Unterscheidungskraft (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 18-19, 27-28)

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 25. April 2008 (Sache R 562/2007‑4) über die Anmeldung des Wortzeichens PASSION FOR BETTER FOOD als Gemeinschaftsmarke

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Vion NV trägt die Kosten.