Schlüsselwörter
Verfahrensgegenstand
Tenor
Gemeinschaftsmarke
–
Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke
–
Absolute Eintragungshindernisse
–
Marken ohne Unterscheidungskraft (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 18-19, 27-28)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 25. April 2008 (Sache R 562/2007‑4) über die Anmeldung des Wortzeichens PASSION FOR BETTER FOOD als Gemeinschaftsmarke
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Vion NV trägt die Kosten.