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15.8.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 193/22 |
Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 2. Juni 2009 — AVLUX/Parlament
(Rechtssache T-524/08) (1)
(Nichtigkeitsklage - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibung betreffend den Ausbau und die Modernisierung des Gebäudes Konrad Adenauer in Luxemburg - Ablehnung des Angebots eines Bieters - Nichtigerklärung des Verfahrens zur Vergabe des Auftrags - Erledigung der Hauptsache)
2009/C 193/34
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: AIB-Vinçotte Luxembourg ASBL (AVLUX ASBL) (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Adam)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: M. Ecker und D. Petersheim)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Parlaments vom 2. Oktober 2008, mit der das von der Klägerin im Rahmen einer Ausschreibung betreffend den Ausbau und die Modernisierung des Gebäudes Konrad Adenauer in Luxemburg (ABl. 2008/S 193-254240) abgegebene Angebot abgelehnt wurde
Tenor
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1. |
Die Hauptsache ist erledigt. |
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2. |
Das Europäische Parlament trägt die Kosten. |