20.6.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 141/42


Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 31. März 2009 — Spanien/Kommission

(Rechtssache T-359/08) (1)

(Nichtigkeitsklage - Rücknahme des angefochtenen Rechtsakts - Erledigung der Hauptsache)

2009/C 141/88

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Kläger: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigter: J. Rodríguez Cárcamo)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: A. Steiblytė und S. Pardo Quintillán)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C (2008) 3243 der Kommission vom 25. Juni 2008 über die Kürzung der finanziellen Unterstützung des Kohäsionsfonds für die Projektgruppe 2001 ES 16 CPE 045 (Abfallbewirtschaftung in Galicien — 2001 [Gruppe II]), die mit der Entscheidung C (2001) 4193 der Kommission vom 20. Dezember 2001 gewährt worden war

Tenor

1.

Die Hauptsache wird für erledigt erklärt.

2.

Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Königreichs Spanien.


(1)  ABl. C 272 vom 25.10.2008.