14.8.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 221/43 |
Beschluss des Gerichts vom 9. Juni 2010 — BASF Plant Science u. a./Kommission
(Rechtssache T-293/08) (1)
(Angleichung der Rechtsvorschriften - Absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt - Genehmigungsverfahren für das Inverkehrbringen - Nichterlass einer Entscheidung - Untätigkeitsklage - Wegfall des Streitgegenstands - Erledigung der Hauptsache)
2010/C 221/71
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerinnen: BASF Plant Science GmbH (Ludwigshafen, Deutschland), Plant Science Sweden AB (Svalöv, Schweden), Amylogene HB (Svalöv) und BASF Plant Science Co. GmbH, vormals BASF Plant Science Holding GmbH (Ludwigshafen) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Waelbroeck und U. Zinsmeister sowie D. Slater, Solicitor)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. O’Reilly und M. C. Zadra)
Streithelfer zur Unterstützung der Anträge der Beklagten: Königreich Dänemark (Prozessbevollmächtigte: J. Bering Liisberg und R. Holdgaard)
Gegenstand
Klage auf Feststellung, dass die Kommission dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 18 Abs. 1 der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG des Rates (ABl. L 106, S. 1) und aus Art. 5 des Beschlusses 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse (ABl. L 184, S. 23) verstoßen hat, dass sie es unterlassen hat, eine Entscheidung über die Anmeldung der Klägerinnen für das Inverkehrbringen der genetisch veränderten Kartoffel Amflora zu erlassen
Tenor
1. |
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt. |
2. |
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. |
(1) ABl. C 272 vom 25.10.2008.