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27.9.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 247/12 |
Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 15. Juli 2008 — Antwerpse Bouwwerken/Kommission
(Rechtssache T-195/08 R)
(Vorläufiger Rechtsschutz - Öffentliche Aufträge - Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren - Ablehnung eines Angebots - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs und auf sonstige einstweilige Anordnungen - Zulässigkeit - Rechtsschutzinteresse - Verlust einer Chance - Fehlen eines schweren und nicht wiedergutzumachenden Schadens - Fehlende Dringlichkeit)
(2008/C 247/23)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Antragstellerin: Antwerpse Bouwwerken NV (Antwerpen, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Verbist und D. de Keuster)
Antragsgegnerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigter: E. Manhaeve im Beistand von M. Gelders)
Gegenstand
Antrag auf einstweilige Anordnungen im Rahmen eines von der Kommission eingeleiteten Ausschreibungsverfahrens für die Errichtung eines Bauwerks
Tenor
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1. |
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. |
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2. |
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten. |