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24.11.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 366/28 |
Urteil des Gerichts vom 9. Oktober 2012 — Italien/Kommission
(Rechtssache T-426/08) (1)
(EAGFL - Abteilung Garantie - EGFL - Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Obst und Gemüse - Zucker - Verarbeitung von Zitrusfrüchten - Milch - Kulturpflanzen - Pauschale finanzielle Berichtigung - Verhältnismäßigkeit - Begründungspflicht - Kein Beurteilungsfehler)
2012/C 366/52
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Italienische Republik (Prozessbevollmächtigter: P. Gentili, avvocato dello Stato)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Rossi und F. Jimeno Fernández)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/582/EG der Kommission vom 8. Juli 2008, mit der bestimmte von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, und des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) getätigte Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossen werden (ABl. L 186, S. 39), soweit damit von der Italienischen Republik getätigte Ausgaben in Höhe von 174 704 912,66 Euro von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossen werden
Tenor
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1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
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2. |
Die Italienische Republik trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission. |
(1) ABl. C 301 vom 22.11.2008.