24.11.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 366/28


Urteil des Gerichts vom 9. Oktober 2012 — Italien/Kommission

(Rechtssache T-426/08) (1)

(EAGFL - Abteilung Garantie - EGFL - Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Obst und Gemüse - Zucker - Verarbeitung von Zitrusfrüchten - Milch - Kulturpflanzen - Pauschale finanzielle Berichtigung - Verhältnismäßigkeit - Begründungspflicht - Kein Beurteilungsfehler)

2012/C 366/52

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Italienische Republik (Prozessbevollmächtigter: P. Gentili, avvocato dello Stato)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Rossi und F. Jimeno Fernández)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/582/EG der Kommission vom 8. Juli 2008, mit der bestimmte von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, und des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) getätigte Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossen werden (ABl. L 186, S. 39), soweit damit von der Italienischen Republik getätigte Ausgaben in Höhe von 174 704 912,66 Euro von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossen werden

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Italienische Republik trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.


(1)  ABl. C 301 vom 22.11.2008.