28.8.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 234/33 |
Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2010 — Freistaat Sachsen und Land Sachsen-Anhalt/Kommission
(Rechtssache T-396/08) (1)
(Staatliche Beihilfen - Ausbildungsbeihilfen - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt teils vereinbar und teils unvereinbar erklärt wird - Erforderlichkeit der Beihilfe - Positive externe Effekte - Begründungspflicht)
2010/C 234/58
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Kläger: Freistaat Sachsen (Deutschland) und Land Sachsen-Anhalt (Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Müller-Ibold und T. Graf)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. França, K. Gross und B. Martenczuk)
Gegenstand
Teilweiser Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/878/EG der Kommission vom 2. Juli 2008 über die staatliche Beihilfe, die Deutschland zugunsten von DHL gewähren will (ABl. L 312, S. 31)
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Der Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission. |
(1) ABl. C 327 vom 20.12.2008.