28.8.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 234/33


Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2010 — Freistaat Sachsen und Land Sachsen-Anhalt/Kommission

(Rechtssache T-396/08) (1)

(Staatliche Beihilfen - Ausbildungsbeihilfen - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt teils vereinbar und teils unvereinbar erklärt wird - Erforderlichkeit der Beihilfe - Positive externe Effekte - Begründungspflicht)

2010/C 234/58

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger: Freistaat Sachsen (Deutschland) und Land Sachsen-Anhalt (Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Müller-Ibold und T. Graf)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. França, K. Gross und B. Martenczuk)

Gegenstand

Teilweiser Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/878/EG der Kommission vom 2. Juli 2008 über die staatliche Beihilfe, die Deutschland zugunsten von DHL gewähren will (ABl. L 312, S. 31)

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.


(1)  ABl. C 327 vom 20.12.2008.