25.6.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 186/19 |
Urteil des Gerichts vom 12. Mai 2011 — Région Nord-Pas-de-Calais und Communauté d’agglomération du Douaisis/Kommission
(Verbundene Rechtssachen T-267/08 und T-279/08) (1)
(Staatliche Beihilfen - Herstellung von Eisenbahnmaterial - Rückzahlbare Vorschüsse - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Anpassung der Anträge - Verteidigungsrechte - Begründungspflicht - Staatliche Mittel - Zurechenbarkeit zum Staat - Kriterium des privaten Investors - Unternehmen in Schwierigkeiten)
2011/C 186/34
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerinnen: Région Nord-Pas-de-Calais (Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Cliquennois und F. Cavedon) (Rechtssache T-267/08) und Communauté d’agglomération du Douaisis (Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Y. Benjamin und D. Rombi) (Rechtssache T-279/08)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Giolito und B. Stromsky)
Gegenstand
Zunächst Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2008) 1089 final der Kommission vom 2. April 2008 über die staatliche Beihilfe C 38/2007 (ex NN 45/2007), die Frankreich zugunsten von Arbel Fauvet Rail SA gewährt hat, dann Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2010) 4112 final der Kommission vom 23. Juni 2010 über die staatliche Beihilfe C 38/2007 (ex NN 45/2007), die Frankreich zugunsten von Arbel Fauvet Rail gewährt hat
Tenor
1. |
Über die Anträge auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2008) 1089 final der Kommission vom 2. April 2008 über die staatliche Beihilfe C 38/2007 (ex NN 45/2007), die Frankreich zugunsten von Arbel Fauvet Rail SA gewährt hat, braucht nicht mehr entschieden zu werden. |
2. |
Die Klagen werden abgewiesen. |
3. |
Die Europäische Kommission trägt die Kosten mit Ausnahme der Kosten, die der Région Nord-Pas-de-Calais und der Communauté d’agglomération du Douaisis entstanden sind, nachdem ihnen die Entscheidung C(2010) 4112 final der Kommission vom 23. Juni 2010 über die staatliche Beihilfe C 38/2007 (ex NN 45/2007), die Frankreich zugunsten von Arbel Fauvet Rail gewährt hat, übermittelt wurde, mit der die Entscheidung C(2008) 1089 final zurückgenommen wurde. |