27.9.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 247/26 |
Klage, eingereicht am 6. August 2008 — Ziliene/Parlament
(Rechtssache F-70/08)
(2008/C 247/54)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Veronika Ziliene (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und E. Marchal)
Beklagter: Europäisches Parlament
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 17. Juli 2007, der Klägerin kein Tagegeld nach Art. 10 des Anhangs VII des Statuts zu bewilligen, und Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von Tagegeld ab dem Dienstantritt der Klägerin als Beamtin zuzüglich Zinsen sowie eines Euro als Ersatz des entstandenen immateriellen Schadens
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 17. Juli 2007 aufzuheben, der Klägerin kein Tagegeld nach Art. 10 des Anhangs VII des Statuts zu bewilligen; |
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das Parlament zu verurteilen, an die Klägerin Tagegeld ab ihrem Dienstantritt als Beamtin zuzüglich Zinsen zu dem von der Europäischen Zentralbank für die wesentlichen Refinanzierungsvorgänge festgesetzten Kurs während der betroffenen Zeiträume zuzüglich zweier Punkte bis zur vollständigen Bezahlung zu zahlen; |
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den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin einen symbolischen Euro als Ersatz des entstandenen immateriellen Schadens zu zahlen: |
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dem Europäischen Parlament die Kosten aufzuerlegen. |