5.7.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 171/51 |
Klage, eingereicht am 6. Mai 2008 — Thoss/Rechnungshof
(Rechtssache F-46/08)
(2008/C 171/103)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Nicole Thoss (Dommeldange, Großherzogtum Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Goergen)
Beklagter: Europäischer Rechnungshof
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung des Europäischen Rechnungshofs vom 20. März 2006 mit der es abgelehnt wurde, der Klägerin nach dem Tod ihres Ehemanns die Hinterbliebenenversorgung zu gewähren
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung des Rechnungshofs vom 20. März 2006, mit der es abgelehnt wurde, ihr die Hinterbliebenenversorgung nach Art. 16 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2290/77 zu gewähren, und die nachfolgende Entscheidung vom 28. September 2006 aufzuheben; |
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dem Europäischen Rechnungshof aufzugeben, ihr die Hinterbliebenenversorgung nach Art. 16 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2290/77 rückwirkend zum 1. Dezember 2003 zu gewähren; |
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dem Europäischen Rechnungshof die Kosten aufzuerlegen. |