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30.1.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 24/78 |
Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 29. Oktober 2009 — Marcuccio/Kommission
(Rechtssache F-94/08) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Durchführung eines Urteils - Erstattung der Kosten - Absicht der Verwaltung, einen Teilbetrag des Invalidengeldes des Beamten einzubehalten - Fehlen einer beschwerenden Maßnahme - Schadensersatzklage - Offensichtliche Unzulässigkeit)
2010/C 24/147
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Kläger: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Berardis-Kayser, Rechtsanwalt A. Dal Ferro)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung der Kommission, die in der Rechtssache T-241/03 entstandenen Kosten einzufordern, sowie Antrag auf Ersatz des dem Kläger dadurch entstandenen Schadens
Tenor des Beschlusses
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1. |
Die Klage von Herrn Marcuccio wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen. |
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2. |
Herr Marcuccio trägt die Kosten. |
(1) ABl. C 6 vom 10.1.2009, S. 46.