30.1.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 24/78


Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 29. Oktober 2009 — Marcuccio/Kommission

(Rechtssache F-94/08) (1)

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Durchführung eines Urteils - Erstattung der Kosten - Absicht der Verwaltung, einen Teilbetrag des Invalidengeldes des Beamten einzubehalten - Fehlen einer beschwerenden Maßnahme - Schadensersatzklage - Offensichtliche Unzulässigkeit)

2010/C 24/147

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Berardis-Kayser, Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung der Kommission, die in der Rechtssache T-241/03 entstandenen Kosten einzufordern, sowie Antrag auf Ersatz des dem Kläger dadurch entstandenen Schadens

Tenor des Beschlusses

1.

Die Klage von Herrn Marcuccio wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

2.

Herr Marcuccio trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 6 vom 10.1.2009, S. 46.