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9.10.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 274/32 |
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 1. Juli 2010 — Füller-Tomlinson/Parlament
(Rechtssache F-97/08) (1)
(Öffentlicher Dienst - Ehemalige Zeitbedienstete - Berufskrankheit - Beeinträchtigung der physischen und psychischen Integrität - Dauer des Verfahrens zur Anerkennung der Krankheit als Berufskrankheit)
2010/C 274/48
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Paulette Füller-Tomlinson (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin L. Levi)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: K. Zejdová und S. Seyr)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung, mit der der Anteil der dauernden Teilinvalidität, der auf Berufskrankheit der Klägerin zurückzuführen ist, auf 20 % festgesetzt wurde, und hilfsweise Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Betrags als Ersatz des immateriellen Schadens, der der Klägerin entstanden ist
Tenor des Urteils
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1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
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2. |
Frau Füller-Tomlinson trägt die gesamten Kosten des Verfahrens. |
(1) ABl. C 44 vom 21.2.2009, S. 76.