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30.1.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 24/74 |
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 30. November 2009 — De Nicola/Europäische Investitionsbank
(Rechtssache F-55/08) (1)
(Öffentlicher Dienst - Personal der Europäischen Investitionsbank - Beurteilung - Beförderung - Krankenversicherung - Übernahme der Kosten für ärztliche Behandlung - Mobbing - Fürsorgepflicht - Schadensersatzklage - Zuständigkeit des Gerichts - Zulässigkeit)
2010/C 24/136
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Kläger: Carlo De Nicola (Strassen, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Isola)
Beklagte: Europäische Investitionsbank (Prozessbevollmächtigte: G. Nuvoli und F. Martin im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)
Gegenstand der Rechtssache
Teilweise Aufhebung einer Entscheidung des Beschwerdeausschusses über die Beurteilung des Klägers für das Jahr 2006 und Feststellung, dass dieser einem Mobbing ausgesetzt ist, sowie Verurteilung der Beklagten, das Mobbing abzustellen und den entstandenen materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen
Tenor des Urteils
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1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
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2. |
Der Kläger trägt die Kosten. |
(1) ABl. C 209 vom 15.8.2008, S. 73.