5.12.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 297/35 |
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 7. Oktober 2009 — Y/Kommission
(Rechtssache F-29/08) (1)
(Vertragsbedienstete - Entlassung wegen offensichtlich unzulänglicher Leistungen - Ungenügende dienstliche Führung)
2009/C 297/53
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Y (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Lhoëst)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. P. Keppenne und L. Lozano Palacios)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde vom 24. Mai 2007, den Kläger wegen seiner angeblich ungenügenden dienstlichen Führung aus dem Dienstverhältnis als Vertragsbediensteter zu entlassen, sowie Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens
Tenor des Urteils
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Y trägt die gesamten Kosten. |
(1) ABl. C 116 vom 9.5.2008, S. 35.