5.12.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 297/35 |
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 10. September 2009 — Behmer/Europäisches Parlament
(Rechtssache F-16/08) (1)
(Beamte - Verfahren der Vergabe der Verdienstpunkte beim Europäischen Parlament - Verstoß gegen die Begründungspflicht - Im Lauf des Verfahrens vor dem Gericht gegebene Begründung)
2009/C 297/52
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Joachim Behmer (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: C. Burgos und R. Ignătescu)
Gegenstand der Rechtssache
Antrag auf Aufhebung der Entscheidung, an den Kläger zwei Verdienstpunkte für 2004 und 2006 zu vergeben
Tenor des Urteils
1. |
Die Klage ist erledigt, soweit sie sich gegen die Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 4. Juni 2007 richtet, an Herrn Behmer zwei Verdienstpunkte für 2004 zu vergeben. |
2. |
Die Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 26. Juni 2007, an Herrn Behmer zwei Verdienstpunkte für 2006 zu vergeben, wird aufgehoben. |
3. |
Das Europäische Parlament trägt seine eigenen Kosten und die Hälfte der Herrn Behmer entstandenen Kosten. |
4. |
Herr Behmer trägt die Hälfte seiner eigenen Kosten. |
(1) ABl. C 116 vom 9.5.2008, S. 32.