Schlüsselwörter
Verfahrensgegenstand
Tenor

Schlüsselwörter

Rechtsmittel – Gründe – Fehlerhafte Tatsachenwürdigung – Unzulässigkeit – Rechtliche Qualifizierung des Sachverhalts – Zulässigkeit (Art. 225 EG) (vgl. Randnrn. 33-34)

2. Europäische Gemeinschaften – Organe – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001 – Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten – Voraussetzungen – Verpflichtung des Organs zu einer konkreten und individuellen Prüfung der Dokumente (Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 4 Abs. 7) (vgl. Randnrn. 52-56)

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 15. April 2008, Cofra/Kommission (T‑478/07), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 5. Oktober 2007, den nach Zurückweisung des Erstantrags gestellten Zweitantrag der Klägerin auf Zugang zu bestimmten Dokumenten seinerseits zurückzuweisen, als unzulässig abgewiesen hat

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Cofra Srl trägt ihre eigenen Kosten.