7.2.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 32/23 |
Klage, eingereicht am 16. Dezember 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Schweden
(Rechtssache C-555/08)
(2009/C 32/42)
Verfahrenssprache: Schwedisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: P. Dejmek und K. Nyberg)
Beklagter: Königreich Schweden
Anträge
Die Kommission beantragt,
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festzustellen, dass das Königreich Schweden dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 (1) über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten verstoßen hat, dass es nicht die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um der Richtlinie nachzukommen, soweit es um Finanzunternehmen, die der Genehmigung durch eine öffentliche Stelle bedürfen, insbesondere Banken und Versicherungsunternehmen, geht, und |
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dem Königreich Schweden die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie sei am 15. Dezember 2007 abgelaufen.
(1) ABl. L 310, S. 1.