|
7.2.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 32/20 |
Klage, eingereicht am 25. November 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Republik Polen
(Rechtssache C-516/08)
(2009/C 32/33)
Verfahrenssprache: Polnisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: M. Kaduczak und P. Dejmek)
Beklagte: Republik Polen
Anträge
Die Kommission beantragt,
|
— |
festzustellen, dass die Republik Polen dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission vom 1. August 2006 mit Durchführungsbestimmungen für die Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Begriffsbestimmung von „politisch exponierte Personen“ und der Festlegung der technischen Kriterien für vereinfachte Sorgfaltspflichten sowie für die Befreiung in Fällen, in denen nur gelegentlich oder in sehr eingeschränktem Umfang Finanzgeschäfte getätigt werden (1), verstoßen hat, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder jedenfalls der Kommission deren Erlass nicht mitgeteilt hat; |
|
— |
der Republik Polen die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie 2006/70/EG sei am 15. Dezember 2007 abgelaufen.
(1) ABl. L 214 vom 4.8.2006, S. 29.