10.1.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 6/16


Klage, eingereicht am 14. November 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Hellenische Republik

(Rechtssache C-493/08)

(2009/C 6/26)

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: I. Dimitriou und P. Dejmek)

Beklagte: Hellenische Republik

Anträge

Die Kommission beantragt,

festzustellen, dass die Hellenische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 19 Abs. 1 der Richtlinie 2005/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten (1) verstoßen hat, dass sie nicht die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen;

der Hellenischen Republik die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie in das innerstaatliche Recht sei am 15. Dezember 2007 abgelaufen.


(1)  ABl. L 310 vom 25.11.2005, S. 1.