10.1.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 6/16 |
Klage, eingereicht am 14. November 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Hellenische Republik
(Rechtssache C-493/08)
(2009/C 6/26)
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: I. Dimitriou und P. Dejmek)
Beklagte: Hellenische Republik
Anträge
Die Kommission beantragt,
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festzustellen, dass die Hellenische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 19 Abs. 1 der Richtlinie 2005/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten (1) verstoßen hat, dass sie nicht die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen; |
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der Hellenischen Republik die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie in das innerstaatliche Recht sei am 15. Dezember 2007 abgelaufen.
(1) ABl. L 310 vom 25.11.2005, S. 1.