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22.11.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 301/26 |
Klage, eingereicht am 24. September 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Republik Österreich
(Rechtssache C-422/08)
(2008/C 301/41)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: U. Wölker und B. Schöfer, Bevollmächtigte)
Beklagte: Republik Österreich
Anträge der Klägerin
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Festzustellen, dass die Republik Österreich gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (1) verstoßen hat, indem sie die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie nicht erlassen beziehungsweise der Kommission diese Vorschriften nicht mitgeteilt hat. |
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Der Republik Österreich die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Umsetzungsfrist der Richtlinie sei am 30. April 2007 abgelaufen.
(1) ABl. L 143, S. 56.