11.10.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 260/12


Klage, eingereicht am 13. August 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Republik Ungarn

(Rechtssache C-374/08)

(2008/C 260/22)

Verfahrenssprache: Ungarisch

Parteien

Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: P. Dejmek und B. Simon)

Beklagte: Republik Ungarn

Anträge

Die Kommission beantragt,

festzustellen, dass die Republik Ungarn dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten (1) verstoßen hat, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen bzw. der Kommission nicht mitgeteilt hat,

der Republik Ungarn die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Umsetzungsfrist der Richtlinie sei am 31. Dezember 2006 abgelaufen.


(1)  ABl. L 177, S. 201.