11.10.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 260/11 |
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de Première Instance Arlon (Belgien), eingereicht am 7. August 2008 — Marc Vandermeir/État Belge, SPF Finances
(Rechtssache C-364/08)
(2008/C 260/20)
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Tribunal de Première Instance Arlon
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Marc Vandermeir
Beklagte: État Belge, SPF Finances
Vorlagefrage
Stehen die Art. 43 EG und/oder 49 EG einer nationalen Regelung eines ersten Mitgliedstaats entgegen, die wie die in Rede stehende einem in diesem Mitgliedstaat gebietsansässigen Selbständigen vorschreibt, sein Fahrzeug dort zuzulassen, obwohl er seine berufliche Tätigkeit praktisch ausschließlich in einem zweiten Mitgliedstaat von einer festen Niederlassung, über die er dort verfügt, aus ausübt, wenn dieses Fahrzeug weder im Wesentlichen im ersten Mitgliedstaat ständig benutzt wird noch dazu bestimmt ist, noch tatsächlich in dieser Weise genutzt wird?