25.10.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 272/10


Klage, eingereicht am 23. Juli 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Tschechische Republik

(Rechtssache C-343/08)

(2008/C 272/16)

Verfahrenssprache: Tschechisch

Parteien

Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: M. Šimerdová, N. Yerell)

Beklagte: Tschechische Republik

Anträge

Die Klägerin beantragt,

festzustellen, dass die Tschechische Republik dadurch ihren Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Juni 2003 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (1) und insbesondere deren Art. 22 Abs. 1 nicht nachgekommen ist, dass sie ihre innerstaatlichen Rechtsvorschriften nicht vollständig in Einklang mit dieser Richtlinie gebracht hat, insbesondere Art. 8, Art. 9 in vollem Umfang, Art. 13, die Art. 15 bis 18 und Art. 20 Abs. 2 bis 4 dieser Richtlinie nicht umgesetzt hat;

der Tschechischen Republik die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie in die innerstaatliche Rechtsordnung sei am 23. September 2005 abgelaufen.


(1)  ABl. L 235, S. 10.