19.7.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 183/16 |
Klage, eingereicht am 30. Mai 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Irland
(Rechtssache C-234/08)
(2008/C 183/32)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigter: H. Støvlbæk)
Beklagter: Irland
Anträge
Die Klägerin beantragt,
— |
festzustellen, dass Irland dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2006/100/EG des Rates vom 20. November 2006 zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich Freizügigkeit anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens (1) verstoßen hat, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat; |
— |
Irland die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie sei am 1. Januar 2007 abgelaufen.
(1) ABl. L 363, S. 141.