7.6.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 142/17 |
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de première instance Liège (Belgien) eingereicht am 28. März 2008 — Jacques Damseaux/Königreich Belgien
(Rechtssache C-128/08)
(2008/C 142/26)
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Tribunal de première instance Liège
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Jacques Damseaux
Beklagter: Königreich Belgien
Vorlagefragen
1. |
Ist Art. 56 EG dahin gehend auszulegen, dass er eine Beschränkung untersagt, die sich aus dem französisch-belgischen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Festlegung von Regeln über die gegenseitige Verwaltungs- und Rechtshilfe im Bereich der Einkommensteuer ergibt und die Dividendenzahlungen auf Anteile von in Frankreich ansässigen Gesellschaften weiterhin einer teilweisen Doppelbesteuerung unterwirft und zu einer höheren steuerlichen Belastung dieser Dividenden führt als der belgische Vorsteuerabzug allein, dem die von belgischen Gesellschaften an in Belgien ansässige Anteilseigner gezahlten Dividenden unterliegen? |
2. |
Ist Art. 293 EG dahin gehend auszulegen, dass es Belgien als schuldhafte Untätigkeit anzulasten ist, dass es mit Frankreich keine neue Vorgehensweise zur Beseitigung der Doppelbesteuerung von Dividenden auf Anteile von in Frankreich ansässigen Gesellschaften neu ausgehandelt hat? |