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Verfahrensgegenstand
Tenor

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Umwelt

Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten Projekten

Richtlinie 85/337

Prüfung der Projekte der in Anhang II aufgeführten Klassen

Ermessen der Mitgliedstaaten

Grenzen (Richtlinie 85/337 des Rates in der durch die Richtlinien 97/11 und 2003/35 geänderten Fassung, Art. 2 Abs. 1, 3 und 4 Abs. 2 und 3 sowie Anhänge II und III) (vgl. Randnrn. 29-35, 39, 42-43 und Tenor)

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht ordnungsgemäße Umsetzung von Art. 4 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit den Anhängen II und III der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 175, S. 40) in der durch die Richtlinien 97/11/EG und 2003/35/EG geänderten Fassung

Tenor

Tenor

1. Das Königreich der Niederlande hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten in der durch die Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997 und die Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 geänderten Fassung verstoßen, dass es nicht alle Vorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, damit Projekte, die möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben, gemäß Art. 4 Abs. 2 und 3 der Richtlinie in Verbindung mit deren Anhängen II und III einem Genehmigungsverfahren und einer Beurteilung dieser Auswirkungen unterzogen werden.

2. Das Königreich der Niederlande trägt die Kosten.