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16.5.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 113/18 |
Beschluss des Gerichtshofs vom 3. Februar 2009 — Massimo Giannini/Kommission der Europäischen Gemeinschaften
(Rechtssache C-231/08 P) (1)
(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst der Gemeinschaft - Recht auf ein faires Verfahren - Verstoß gegen die Art. 4, 27 und 29 des Beamtenstatuts - Grundsatz der Nichtdiskriminierung - Dienstliches Interesse und Fürsorgepflicht - Verfälschung von Beweisen und Vorschriften über das Beweisverfahren - Teilweise offensichtlich unzulässiges und teilweise offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel))
2009/C 113/36
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Massimo Giannini (Prozessbevollmächtigte: L. Levi und C. Ronzi, avocats)
Andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: G. Berscheid und L. Lozano Palacios)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 12. März 2008, Giannini/Kommission (T-100/04), mit dem das Gericht die Klage des Klägers auf Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren KOM/A/9/01 zur Bildung einer Einstellungsreserve von Verwaltungsrätinnen/Verwaltungsräten für die Sachgebiete Wirtschaft und Statistik, den Kläger nicht in die Reserveliste dieses Auswahlverfahrens aufzunehmen, sowie auf Schadensersatz abgewiesen hat — Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren im Zusammenhang mit der übermäßig langen Dauer des Verfahrens — Verstoß gegen die Art. 4, 27 und 29 des Beamtenstatuts sowie gegen das dienstliche Interesse und die Fürsorgepflicht — Verletzung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung und der Vorschriften über das Beweisverfahren
Tenor
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1. |
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. |
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2. |
Herr Giannini trägt die Kosten des Rechtsmittels. |