20.6.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 141/21


Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 5. März 2009 — K & L Ruppert Stiftung & Co. Handels-KG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), Natália Cristina Lopes de Almeida Cunha, Cláudia Couto Simões, Marly Lima Jatobá

(Rechtssache C-90/08 P) (1)

(Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke CORPO LIVRE - Widerspruch des Inhabers der älteren nationalen und internationalen Wortmarken LIVRE - Verspäteter Nachweis der Benutzung der älteren Marken - Zurückweisung des Widerspruchs)

2009/C 141/37

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: K & L Ruppert Stiftung & Co. Handels-KG (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin D. Spohn)

Andere Verfahrensbeteiligte: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: G. Schneider), Natália Cristina Lopes de Almeida Cunha, Cláudia Couto Simões, Marly Lima Jatobá

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 12. Dezember 2007 in der Rechtssache T-86/05 (K & L Ruppert Stiftung/HABM — Lopes de Almeida Cunha u. a.), mit dem das Gericht eine Klage der Inhaberin der nationalen und internationalen Wortmarken „LIVRE“ für Waren der Klasse 25 auf Aufhebung der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 7. Dezember 2004 über die Zurückweisung ihrer Beschwerde gegen die Entscheidung der Widerspruchsabteilung über die Zurückweisung ihres Widerspruchs gegen die Eintragung der Gemeinschaftsbildmarke „CORPO LIVRE“ für Waren der Klassen 18 und 25 abgewiesen hat — Widerspruchsverfahren — Zurückweisung des Widerspruchs wegen verspäteter Vorlage der Beweise für die Benutzung der älteren Marken

Tenor

1.

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2.

Die K & L Ruppert Stiftung & Co. Handels-KG trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 142 vom 7.6.2008.