27.2.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 51/11 |
Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 17. Dezember 2009 (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale amministrativo regionale del Lazio — Italien) — Angelo Rubino/Ministero dell’Università e della Ricerca
(Rechtssache C-586/08) (1)
(Richtlinie 2005/36/EG - Anerkennung von Diplomen - Begriff „reglementierter Beruf“ - Auswahl einer im Voraus festgelegten Anzahl von Personen auf der Grundlage einer vergleichenden Bewertung, mit der ein zeitlich begrenzt gültiger Titel verliehen wird - Nationale Lehrbefugnis - Hochschullehrer)
2010/C 51/17
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Tribunale amministrativo regionale del Lazio
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Angelo Rubino
Beklagte: Ministero dell’Università e della Ricerca
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen — Tribunale Amministrativo Regionale del Lazio (Italien) — Auslegung der Art. 3 Abs. 1 Buchst. c EG und 47 EG sowie der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen — Nationale Regelung, die keine Anerkennung der in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Berufsqualifikation Hochschullehrer zulässt
Tenor
Die Tatsache, dass der Zugang zu einem Beruf Kandidaten vorbehalten bleibt, die in einem Verfahren ausgewählt wurden, mit dem eine im Voraus festgelegte Anzahl von Personen auf der Grundlage einer vergleichenden Bewertung der Kandidaten statt durch die Anwendung absoluter Kriterien ausgewählt wird und mit dem ein Titel verliehen wird, dessen Gültigkeit zeitlich streng begrenzt ist, führt nicht dazu, dass dieser Beruf einen reglementierten Beruf im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen darstellt.
Dennoch gebieten es die Art. 39 EG und 43 EG, dass die in anderen Mitgliedstaaten erworbenen Qualifikationen im Rahmen eines solchen Verfahrens ihrem Wert entsprechend anerkannt und angemessen berücksichtigt werden.