3.7.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 179/8


Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 20. Mai 2010 — Christos Gogos/Europäische Kommission

(Rechtssache C-583/08 P) (1)

(Rechtsmittel - Beamte - Internes Auswahlverfahren für den Übergang von einer Laufbahngruppe in eine andere - Ernennung - Einstufung in die Besoldungsgruppe - Art. 31 Abs. 2 des Statuts - Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung - Streitsache vermögensrechtlicher Art - Dauer des Verfahrens vor dem Gericht - Angemessener Zeitraum - Antrag auf angemessene Entschädigung)

(2010/C 179/12)

Verfahrenssprache: Griechisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Christos Gogos (Prozessbevollmächtigte: N. Korogiannakis und P. Katsimani, dikigoroi)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall als Bevollmächtigten im Beistand von P. I. Anestis, dikigoros)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Siebte Kammer) vom 15. Oktober 2008, Gogos/Kommission (T-66/04), mit dem dieses die Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, den Kläger bei seiner Ernennung in die Besoldungsgruppe A 7 einzustufen, abgewiesen hat

Tenor

1.

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2.

Herr Gogos und die Europäische Kommission tragen jeweils ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 44 vom 21.2.2009.