3.7.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 179/8 |
Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 20. Mai 2010 — Christos Gogos/Europäische Kommission
(Rechtssache C-583/08 P) (1)
(Rechtsmittel - Beamte - Internes Auswahlverfahren für den Übergang von einer Laufbahngruppe in eine andere - Ernennung - Einstufung in die Besoldungsgruppe - Art. 31 Abs. 2 des Statuts - Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung - Streitsache vermögensrechtlicher Art - Dauer des Verfahrens vor dem Gericht - Angemessener Zeitraum - Antrag auf angemessene Entschädigung)
(2010/C 179/12)
Verfahrenssprache: Griechisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Christos Gogos (Prozessbevollmächtigte: N. Korogiannakis und P. Katsimani, dikigoroi)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall als Bevollmächtigten im Beistand von P. I. Anestis, dikigoros)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Siebte Kammer) vom 15. Oktober 2008, Gogos/Kommission (T-66/04), mit dem dieses die Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, den Kläger bei seiner Ernennung in die Besoldungsgruppe A 7 einzustufen, abgewiesen hat
Tenor
1. |
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. |
2. |
Herr Gogos und die Europäische Kommission tragen jeweils ihre eigenen Kosten. |