19.12.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 312/9 |
Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 29. Oktober 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Belgien
(Rechtssache C-474/08) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Unterbleiben des Erlasses aller Vorschriften, die erforderlich sind, um Art. 23 Abs. 2 und 5 der Richtlinie 2003/54/EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt nachzukommen - Zuständigkeiten der Regulierungsbehörde für den Elektrizitätssektor)
2009/C 312/13
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: M. Patakia und B.Schima)
Beklagter: Königreich Belgien (Prozessbevollmächtigte: C. Pochet sowie J. Scalais und O. Vanhulst, avocats)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Unterbleiben des Erlasses aller Vorschriften, die erforderlich sind, um Art. 23 Abs. 2 und 5 der Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/92/EG (ABl. L 176, S. 37) nachzukommen — Zuständigkeiten der Regulierungsbehörde für den Elektrizitätssektor
Tenor
1. |
Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/92/EG verstoßen,
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2. |
Das Königreich Belgien trägt die Kosten. |