30.1.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 24/13 |
Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 10. Dezember 2009 — Europäische Kommission/Hellenische Republik
(Rechtssache C-460/08) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 39 EG - Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung - Kapitäne und Offiziere (Erste Offiziere) von Schiffen - Verleihung hoheitlicher Befugnisse an Bord - Erfordernis der Staatsangehörigkeit des Flaggenstaats)
2010/C 24/20
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Rozet und D. Triantafyllou)
Beklagte: Hellenische Republik (Prozessbevollmächtigte: E.-M. Mamouna)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen Art. 39 EG — Nationale Rechtsvorschriften, die die Stellen des Kapitäns und der Ersten Offiziere auf griechischen Handelsschiffen und Fischereifahrzeugen griechischen Staatsangehörigen vorbehalten
Tenor
1. |
Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 39 EG verstoßen, dass sie in ihren Rechtsvorschriften das Erfordernis der griechischen Staatsangehörigkeit für den Zugang zur Beschäftigung als Kapitän oder Erster Offizier auf allen Schiffen unter griechischer Flagge beibehalten hat. |
2. |
Die Hellenische Republik trägt die Kosten. |
(1) ABl. C 327 vom 20.12.2008.