1.8.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 180/23


Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 4. Juni 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Hellenische Republik

(Rechtssache C-427/08) (1)

(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2006/100/EG - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist)

2009/C 180/38

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: H. Støvlbæk und I. Chatzigiannis)

Beklagte: Hellenische Republik (Prozessbevollmächtigte: M. Michelogiannaki)

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2006/100/EG des Rates vom 20. November 2006 zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich Freizügigkeit anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens (ABl. L 363, S. 141) nachzukommen

Tenor

1.

Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 2 der Richtlinie 2006/100/EG des Rates vom 20. November 2006 zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich Freizügigkeit anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.

2.

Die Hellenische Republik trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 285 vom 8.11.2008.